Kongo-Wache Mitgliederverordnung (KWMV)

§ 1 KWMV – Kleiderordnung

1. Festkleidung 1 (Hubertus-Schützenfest Montag, externe Jubelfeste, externe Fahnenweihen und andere entsprechende Festlichkeiten)

1.1 Weißes langärmeliges Hemd ohne Muster, ohne Brusttasche,
      ohne Schulterklappen und ohne Wasserzeichen mit Kongo-Wache
      Aufschrift auf dem Kragen und Kongo-Wache.de Aufschrift auf dem
      Rücken.
1.2 Schwarze lange Stoffhose ohne Muster
1.3 Schwarze Anzugsocken ohne Muster
1.4 Schwarze lederne Schuhe
1.5 Schwarzer Ledergürtel
1.6 Schützenhut des Hubertus Schützenverein e.V.
1.7 Schützenkrawatte des Hubertus Schützenverein e.V.
1.8 Vollständig erhaltene Schützenhutfeder des Hubertus Schützen-
      verein e.V.

2. Festkleidung 2 (Hubertus-Schützenfest Sonntag)

2.1 Weißes langärmeliges Hemd ohne Muster, ohne Schulterklappen
      ohne Brusttasche, ohne Wasserzeichen und ohne Aufschrift
2.2 Schwarze lange Stoffhose ohne Muster
2.3 Schwarze Anzugsocken ohne Muster
2.4 Schwarze lederne Schuhe
2.5 Schwarzer Ledergürtel
2.6 Schützenhut des Hubertus Schützenverein e.V.
2.7 Schützenkrawatte des Hubertus Schützenverein e.V.
2.8 Vollständig erhaltene Schützenhutfeder des Hubertus Schützen-
      verein e.V

3. Festkleidung 3 (Wacheschützenfest, Hubertus-Schützenfest Samstag, Einführungsveranstaltung Frischlinge, Wache-Kloatsheeten, Fahrt ins Blaue, Lemkershook Jugendtanz und andere entsprechende Veranstaltungen)

3.1 Wache-Polo T-Shirt (Version Neu und Alt i. O.)
3.2 Bei allen weiteren Kleidungsstücken gibt es keine Einschränkungen

4. Trauerkleidung (Volkstrauertag, Beerdigungen)

4.1 Schützenhut des Hubertus Schützenverein e.V.
4.2 Vollständig erhaltene Schützenhutfeder des Hubertus Schützen-
      verein e.V.
4.3 Dunkle Hose
4.4 Dunkle Schuhe
4.5 Dunkle Socken

§ 2 KWMV – Mitglieder

1. Mindestalter 18 Jahre (Mitgliedschaft kann mit 17 begonnen werden, sofern man im Jahr des Schützenfestes das Alter von 18 Jahren erreicht).

2. Die Beitrittserklärung des Hubertus Schützenverein e.V. muss zur feierlichen Frischlingsaufnahme ausgefüllt und unterschrieben mitgebracht oder zu Beginn des Abends ausgefüllt und unterschrieben werden.

3. Frischlinge (Neumitglieder) zahlen einen Einstand von 10 Litern Pils, diese sind zur jährlichen Frischlingsaufnahme zu entrichten.

4. Der Frischlingsstatus verbleibt bis zur nächstjährigen Frischlingsaufahmeveranstaltung. Sie haben alle Aufgaben zu erfüllen, welche den Frischlingen der Vorjahre ebenfalls auferlegt worden sind. Frischlinge sind aufgrund ihrer noch jungen Mitgliedschaft auch den anderen Wache-Mitgliedern unterstehend.

5. Die austretenden Wachemitglieder bleiben bis zur Frischlingsaufnahme Mitglieder der Wache und treten nach dieser Veranstaltung aus der Wache aus.

6. Die austretenden Wachemitglieder zahlen zum Abschied 10 Liter Pils, diese sind zur jährlichen Frischlingsaufnahme nach Ihrem letzten Schützenfest zu entrichten.

7. Ein monatlicher Beitrag in Höhe von 5,00 € wird per Dauerauftrag ab der Frischlingsaufnahme eingerichtet, um das gemeinsame Wohl der Wache finanziell zu unterstützen und weiteren Umtrunk finanzieren zu können.

8. Alle Wachemitglieder erklären sich bereit, dass alle angefallenen Beiträge und Strafen per Dauerauftrag bzw. per Überweisung auf das entsprechende Wache-Konto überwiesen werden.

9. Alle Mitglieder der Wache erklären sich bereit, die Strafen bis zum Mittwoch vor dem Schützenfest vollständig zu bezahlen, ist dies nicht der Fall, ist es dem Wache-Vorstand vorbehalten, entsprechende Maßnahmen durchzuführen.

10. Frischlinge erklären sich bereit, in dem Jahr nach Ihrer Neumitgliedschaft das Wache-Kloatsheeten zu organisieren, unterstützt werden sie hierbei vom Frischlingswart.

11. Der Mitgliedschaftsantrag kann im Zweifelsfall durch Abstimmung des Wache-Vorstands abgelehnt werden.

12. Bei Abstimmung der Mitgliedschaft zählt die Stimme des Wache-Chefs doppelt.

13. Kann ein Wache-Mitglied zu einem bekanntgegebenen Termin nicht erscheinen, so hat es sich beim Wache-Chef per persönlicher Nachricht abzumelden. Sollte eine Teilnahme an einem Termin durch eine Liste in der Kongo-Wache WhatsApp Gruppe erfragt werden, entbindet das nicht eintragen in eine solche Liste die Mitglieder nicht von der Abmeldepflicht. Den Mitgliedern des Wache-Vorstands ist es weiterhin erlaubt sich in der Wache-Vorstandgruppe abzumelden.

§ 3 KWMV – Wachevorstand

Als Wachetermine werden alle nachfolgenden Veranstaltungen angesehen, dementsprechend ist bei diesen Terminen die Abmeldepflicht aus § 2 Abs. 13 KWMV zu beachten.

1. Winterwanderung –  dritter Samstag im Januar

2. Wache-Kloatsheeten – Termin ist festzulegen von Frischlingen in Absprache mit dem Frischlingswart

3. Vortrinken Lemkershook Jugendtanz – Mittwoch vor Christi Himmelfahrt

4. Fahrt ins Blaue – erstes Wochenende im Juli (Jugendtanz Holsten Schützenfest)

5. Wacheüben – ab vier Wochen vor Schützenfest jeden Sonntag

6. Aufbau und Platzsäuberungen fürs Schützenfest

7. Schützenfest – zweites Wochenende im August (Donnerstag, Freitag, Samstag, Sonntag, Montag)

8. und Platzsäuberung vom Schützenfest

9. Einführungsveranstaltung Frischlinge – 02.10. (am Abend vor dem Tag der deutschen Einheit)

10. Volkstrauertag Mitte November

11. Generalversammlung – Samstag nach dem Volkstrauertag

12. Angekündigte Jubelfeste, Fahnenweihen und sonstige vom Vorstand bekanntgegebene abmeldepflichtige Veranstaltungen.

§ 5 KWMV – Erringen der Wache-Königswürde

1. Der Wachekönig bezahlt 5 Liter Schümers-Korn beim nächsten Wache Königsschießen.

2. Der Wachekönig erklärt sich bereit am Freitag vor dem Schützenfest das Röschen-Machen zu organisieren, hierzu zählt auch das Organisieren von Frauen, die sich für das Röschen fertigen zur Verfügung stellen sowie das Bereitstellen der benötigten Materialien.

3. Der Wachekönig ist dafür zuständig, dass Kellnerinnen für das Zapfen am Wache-Schützenfest zur Verfügung stehen.

4. Der Wachekönig stellt den Veranstaltungsort für das Vortrinken im Jahr nach dem Erlangen seiner Königswürde, sollte es ihm nicht möglich sein bei sich zu feiern, muss er selbstständig für einen Ersatzort sorgen.

5. Der amtierende Wachekönig darf erst nach Ablegen seiner Königswürde am Abend der Frischlings-Einführungsveranstaltung aus der Wache austreten.

6. Der Wachekönig hat dafür Sorge zu tragen, dass die Königsplakette bis zum nächsten festlichen Termin (Jubelschützenfest eines anderen Vereins, Fahnenweihe, Hubertus-Schützenfest) vollständig ist, hierfür hat er auch etwaig anfallende Kosten zu tragen.

7. Der Wachekönig bekommt auf Kosten der Kongo-Wache ein Orden, der ihm ein Jahr nach Erringen der Königswürde verliehen wird.

§ 6 KWMV – Erringen der Königswürde des Hubertus Schützenverein e.V.

1. Der Schützenkönig (aus der Wache stammend) lädt alle Wache Mitglieder sowie Anhang (Partner*innen) an den Königstisch ein.

2. Alle Wache Mitglieder bezahlen 50,00 € pro Person, der Anhang bezahlt 25,00 €.

3. Der Schützenkönig bezahlt beim nächsten Termin der Wache ein 20 Liter Fass Pils sowie 2 Liter Schümers-Korn.

§ 7 KWMV – Strafrechtlich relevantes Handeln und Unterlassen

1. Kleiderordnung

Eine Zuwiderhandlung gem. § 7 Abs. 1 – 1.6 KWMV wird an den entsprechenden Veranstaltungen, welche in § 1 KWMV aufgeführt werden, mit einer Geldstrafe von 2,50€ pro Kleidungsstück bestraft (Schuhe und Socken werden hierbei NICHT paarweise betrachtet). Werden in den folgenden Absätzen keine gesonderten Geldstrafen genannt, ist eine Geldstrafe in Höhe von 2,50€ anzunehmen. Nicht unter die Kleiderordnung fallen falsch aufgebrachte Buchstaben vom Druckshop oder andere herstellerbedingte Fehler. Beschädigte und falsche Bedruckungen, welche auf fahrlässige Fehler der Wache-Mitglieder zurückzuführen sind, werden geahndet. Ferner ist zu beachten, dass alle Kleidungsstücke grundsätzlich in einem ordentlichen und sauberen Zustand getragen werden müssen. Ein Missachten der ordentlichen und sauberen Kleidung wird ebenfalls mit 2,50€ pro Kleidungsstück geahndet.

1.1 Tragen von anderen Kleidungsstücken

Beim Marschieren ist es den Wache-Mitgliedern nicht gestattet andere Kleidungsstücke über den in § 1 KWMV genannten Kleidungsstücken zu tragen. Ausnahmen werden durch den Wache-Chef, Wache-Feldwebel oder deren Vertretung bekannt gegeben.

1.2 Sonnenbrille beim Antreten / Marschieren

Beim Antreten und Marschieren ist das Tragen einer Sonnenbrille nicht gestattet. Das Tragen wird lediglich vom Wache-Feldwebel, Wache-Chef oder bei Abwesenheit deren Vertretung freigegeben. Ein Tragen ohne Legitimation wird mit einer Strafe von 5,00€ geahndet.

1.3 Ärmel hochgekrempelt beim Antreten/Marschieren

Beim Antreten und Marschieren ist das Tragen von hochgekrempelten Ärmeln nicht gestattet, das Tragen wird lediglich vom Wache-Feldwebel, Wache-Chef oder bei Abwesenheit deren Vertretung freigegeben. Ein Tragen ohne Legitimation verstößt gegen die Kleiderordnung.

1.4 Oberster Knopf nicht zugeknöpft beim Antreten/Marschieren

Beim Antreten und Marschieren ist der oberste Knopf am Hemd zugeknöpft. Die Legitimation des Öffnens gestattet lediglich der Wache-Feldwebel, Wache-Chef oder bei Abwesenheit deren Vertretung. Ein offener Knopf ohne Legitimation verstößt gegen die Kleiderordnung.

1.5 Hemd in der Hose

Wird das Hemd beim Antreten über der Hose und nicht ordnungsgemäß in der Hose getragen, wird dieser Verstoß mit einer Geldstrafe in Höhe von 2,50€ bestraft. Rutscht das Hemd beim Marschieren aus der Hose heraus, so wird das Wachemitglied zunächst darauf hingewiesen. Sollte es der Aufforderung nicht nachkommen das Hemd ordnungsgemäß zu tragen, wird das Wachemitglied ebenfalls mit der oben genannten Geldstrafe bestraft.

1.6 Krawatte zuziehen und binden

Die Krawatte eines Wache-Mitglieds muss beim Antreten und Marschieren ordnungsgemäß zugezogen und mit einem ordentlichen Knoten gebunden sein. Eine Erfüllung des Tatbestandes wird nach Ermessen und Begutachtung der Kassenwarte festgestellt.

2. Fehlen des Röschens am Gewehr

Wer bei Antreten kein Röschen am Gewehr hat, zahlt pro Antreten eine Geldstrafe von 5,00€.

3. Antreten verpasst

Wer zum Zeitpunkt des ausgerufenen Antretens vom Oberst, Feldwebel, Wache-Chef, Wache-Feldwebel oder deren Vertretung nicht in Reih und Glied steht, wird mit einer Geldstrafe von 25,00€ bestraft.

4. Austreten

Das unerlaubte Austreten beim Antreten oder Marschieren wird mit 25,00€ geahndet. Die Erlaubnis des Austretens kann ausschließlich von den Vorstandsmitgliedern der Wache erteilt werden. Rechtfertigungsgründe werden von den Vorstandsmitgliedern geprüft. Liegen ausreichende und legitime Rechtfertigungsgründe vor, kann von einer Geldstrafe abgesehen werden.

5. Verspätung

Mit einer Geldstrafe von 5,00€ wird bestraft, wer ohne Ankündigung beim Wache-Chef nicht pünktlich zum
vorgeschriebenen Zeitpunkt der Wacheveranstaltung erscheint. Die Geldstrafe
erhöht sich alle fünfzehn Minuten um 5,00€. Das Höchstmaß der angefallenen Geldstrafe beträgt 30,00€. Etwaig anfallende Kosten durch verpasste Antreten werden autark geahndet.

6. Unentschuldigtes Fehlen

Gem. §§ 7 Abs. 6 i. V. m. 2 Abs. 13 KWMV wird mit einer Geldstrafe von 20,00€ bezahlt, wer sich zu entsprechenden Wacheveranstaltungen nicht beim Wachechef explizit abmeldet und dennoch nicht erscheint. Wer sich für eine Wacheveranstaltung angemeldet hat und nicht erscheint, wird mit einer Geldstrafe von 30,00€ bestraft.

7. Gewehr fallen lassen

Wer durch mutwilliges Handeln oder durch Unachtsamkeit sein Gewehr fallen lässt, wird mit einer Geldstrafe von 10,00€ pro Fall bestraft. Zusätzlich haftet ein Wachemitglied für das Fallen eines Gewehres seines Kameraden, wenn er für das Fallen verantwortlich ist (Das Geständnis ist hier Ehrensache).

8. Mutwilliges zerstören des Gewehres

Das mutwillige Zerstören des Gewehres wird mit einer Geldstrafe von 50,00€ geahndet. Das Gewehr muss zudem durch das betroffene Mitglied schnellstmöglich und selbstständig mit einem gleichwertigen Gewehr ersetzt und finanziert werden. Über die Mutwilligkeit des Zerstörens urteilt der Wache-Vorstand.

9. Erringen eines Ordens beim Hubertus-Königsschießens

Wer einen Orden beim Hubertus Königsschießen erlangt, zahlt eine freiwillige Pflichtstrafe von 20,00€ pro Orden, auszunehmen ist hier der Königsorden.

10. Vergessen der Königskette

Das Vergessen der Königskette am Schützenfest Freitag, Sonntag, Montag sowie Jubelfesten und Fahnenweihen wird mit einer Strafe von 25,00€ geahndet.

11. Handy beim Marschieren

Mit einer Geldstrafe von 5,00€ wird bestraft, wer während des Marschierens oder Antretens ein Smartphone oder ein ähnliches der Kommunikation dienendes Gerät nutzt.

Ausnahmen müssen im Vorhinein besprochen werden. Eine Person, die für die Social-Media-Kanäle der Wache zuständig ist, darf im Rahmen der Ausübung zur Repräsentation der Wache ein Smartphone oder ein ähnliches der Kommunikation dienendes Gerät nutzen, um beispielsweise Bildaufnahmen zu fertigen.
Dem Bediener der Musikbox, welche am Schützenfest mitgeführt wird, ist es ebenfalls erlaubt ein Smartphone oder ein ähnliches der Kommunikation dienendes Gerät zu nutzen, um die musikalische Untermalung zu steuern.

12. Rauchen beim Antreten/Marschieren

Mit einer Geldstrafe von 5,00€ wird bestraft, wer während des Marschierens oder Antretens eine Zigarette oder ein vergleichbares rauchbares Genussmittel konsumiert.

13. Kirche am Königsmontag

Wer die Teilnahme an der Messe am Montag verweigert, zahlt eine Geldstrafe von 100,00€. Ausgenommen von der Teilnahme sind die acht ältesten anwesenden Wache-Mitglieder und der Wache-Feldwebel. Ein Austritt aufgrund von kurzfristigem Brechreiz oder akuten Kreislaufbeschwerden wird mit einer Strafe von 25,00€ geahndet. Ob die Schwere der Beschwerden den Austritt rechtfertigen, entscheidet der Wache-Vorstand. Sind keine Rechtfertigungsgründe ersichtlich, wird das Austreten ebenfalls mit einer Geldstrafe von 100,00€ bestraft.

14. Wacheinterner Paragraph

Um diesen Paragraph sichten zu können, müssen Sie Mitglied der Kongo-Wache sein. Für Erklärungen fragen Sie bitte den Wachevorstand.

15. Abholen der Gewehre und Hüte nach dem Schützenfest

Das persönlich festgelegte Gewehr, die Hüte, die Königskette, die Krawatten und etwaige andere Gegenstände können nach dem letzten Marsch vom Zelt am Montag beim Wachechef oder einem vom Vorstand festgelegten Ersatzort gelagert werden.

Diese Gegenstände müssen bis zum 31.08. des Jahres abgeholt werden. Wache-Mitglieder die dem nicht nachkommen, zahlen eine Geldstrafe von 10,00€ pro Teil. Die Strafe erhöht sich monatlich um 10,00€ pro Teil.

16. Abrennen der Röschen

Das Abrennen der Röschen stellt das rituelle Ende des offiziellen Teils des Schützenfestes dar und ist diesbezüglich für alle Anwesenden Mitglieder Pflicht. Das Abbrennen der Röschen wird mit einer Geldstrafe von 10,00€ geahndet. Ein verweigern des Abrennens kann mit einer individuellen Strafe geahndet werden, welche von den Kassenwarten festgelegt wird.

17. Verweigern des Pfichtschnaps

Das Verweigern des Plichtschnaps am Montagmorgen am Platz sowie am Rathaus werden mit einer Geldstrafe von jeweils 5,00€ geahndet.

18. Aufkleber auf dem Gewehr

Das Gewehr eines jeden Wache-Mitglieds ist stets in einwandfreier Verfassung mitzuführen, wer es mit privaten Aufklebern beklebt, Symbole oder Wörter einritzt oder darauf schreibt, zahlt pro Antreten 10,00€.

19. Sonstige Strafen

Den Kassenwarten ist es vorbehalten etwaige Sonderstrafen zu erheben, sind jedoch mit dem restlichen Wachevorstand abzusprechen.

Wache ChefWache FelwebelKassenwartJugendwart
Marco ThalePascal SteinHendrik Thale &
Marvin Bertling
Patrick Stein

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